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Notizen Paulus

“Jene aber, sofern sie nicht im Unglauben bleiben, werden eingepfropft werden; denn Gott kann sie wieder einpfropfen.
Denn wenn du aus dem Ölbaum, der von Natur wild war, abgehauen und wider die Natur in den edlen Ölbaum eingepfropft worden bist, wieviel mehr werden die natürlichen Zweige wieder eingepfropft werden in ihren eigenen Ölbaum.”

Paulus Röm 11,17-23

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Herok©2005-10

Hier haben wir die ultimative Beleidigung des Volksgeistes und aller Volksgeister:
Die Volkskulturen “eingepfopft” in einen fremden Stamm...
Nicht etwa werden alle Volksgeschichten zu gleichwertigen gleichgültigen Volkslegenden-Identitäten herabgesetzt, sondern eine spezifische Erzählung wird zum Universalmythos erhoben und als solcher gewußt!
Und das ist das Glaubensargument:

Nie und nimmer werden wir uns von Vorstellungen über das Wahre und von Wurzelgeschichten lösen, auch nicht von den Helden und Vätern dieser Geschichte. Auch nicht von Gefühlen und Phantasmen, so wenig wie von Lieben, Glauben und Hoffen...
Aber wir werden wissen,  was wir tun und die Befreiungsgeschichte wählen:
DIE  Befreiungsgeschichte. die als partikuläre Volksgeschichte einer Befreiung  “im Glauben”
(auch) die Geschichte der Befreiung des Menschen VOM  Volksgeist erzählt.

 

Der religiöse Anfang des modernen Rechts >>>

Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau;...”

 

Sind die Rechte von Frauen patikuläre Rechte, die Menschenrechte sind?
Sind alle Rechte von Menschen, in jeglicher Gruppe von Menschen, Menschenrechte?
Sind dann die spezifischen Rechte z.B. islamischer Männer,
die spezifische Frauenrechte kulturell-religiös etabliert haben, Menschenrechte?
Sind die Rechte spezifischer ethnischer Gruppen, etwa Stammesorganisationen, für die die Mitglieder der Gruppe der Frauen anderes sind als universelle Menschen, allgemeine oder spezielle Menschenrechte?
Oder:
Ist das Recht auf freie Meinungsäußerung ein Menschenrecht?
Das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Versammlung, auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, auf Wahl der Religion, Widerstand gegen Tyrannei ... etc. Das sind Menschenrechte in einem vernünftigen Staat mit entspechender Verfassung.

Solche Rechte sind Menschenrechte, die jeder Mensch “von Natur”,
soll heissen, im modernen rechtlichen Rahmen von Geburt an, hat.

Menschenrechte sind konkrete Rechte; Resultate einer geschichtlichen Entwicklung als eines Kampfes um Freiheit.
Diese Freiheit ist alles andere als natürlich. Sie wird zur Natur der wahren Sache, nämlich der individuellen Freiheit.
Diese Rechte gelten unmittelbar, jedoch über lange bittere Kämpfe vermittelt.

Insofern ist nichts klarer: Frauenrechte sind Menschenrechte.

Aber wie kommt es dann, daß dieses Recht anders ist als die z.B.etc. aufgezählten Rechte.?
Alle spezifischen Rechte, die den konkreten Inhalt des allgemeinen Menschenrechts ausmachen, -dessen Wirklichkeit sind-, sind Rechte, die für Männer
und Frauen gelten.
Gelten dann Frauenrechte ebenso selbstverständlich für Männer?

Hier zeigt sich das biologistische des Frauenrechts, wie es sich eine partikuläre Schranke auferlegt:
Soll das Frauenrecht ein besonderer Inhalt des Menschenrechts sein,
(“Frau” als ein Prädikat des Menschen, dessen Subjekt dann nur “Mann” sein kann, rechtlich irrelevant bzw. archaisch-reaktionär oder ein “Symptom” des Mannes, eine symptomatische Zufälligkeit, im Sinne etwa der lacanschen Neurosenlehre.. )
das
auch gilt, oder gilt nicht vielmehr das Menschenrecht für alle Menschen, d.h. für alle Männer und Frauen?

Dann aber sollten wir sagen: “Menschenrecht ist Frauenrecht”- Genauso wie “Männerrecht”.

Warum aber dann diese leere Aussage (Tautologie), die nur sagt:
“Menschenrechte sind Menschenrechte”?

Nun:
Welches Denken erlaubt es z.B., Staaten, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterschrieben haben, selbstverständlich als Mitglieder der UN zu betrachten, wenn diese den Kampf gegen dieses Recht auf ihre Fahnen geschrieben haben?

Es gibt zahlreiche Menschenrechte, die Kriterien sind, wie weit ein Staat die Menschenrechte schon verwirklicht hat oder auch noch nicht.
Die “Frauenrechte” aber sind nicht ein solches quantifizierbares Element,
sondern sie sind ein Prinzip, das dem modernen Recht zu Grunde liegt.
“Menschenrecht ist Frauenrecht” ist ein “unendliches Urteil” und ein polemischer Satz, der dazu auffordert zu prüfen, ob ein bestimmtes Rechtssystem überhaupt, seinen Prinzipien gemäß, Menschenrecht im modernen Sinne darstellt.

[Manfred.Herok.]

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